Personenkraftwagen
Fahrschule
Theoriebuch
zur Kategorie B

Abschnitte 6.1 - 6.2: Grundregeln für den Straßenverkehr - Was im Verkehrsrecht steht

Wegbeschreibung für Reisen

Wegweiser sind Verkehrszeichen, Verkehrsschilder, Fahrbahnstreifen, Polizeischilder und die allgemeinen Verkehrsregeln.

Gelbe Fahrbahnstreifen usw. werden für vorübergehende Regelungen, z. B. im Zusammenhang mit Baustellen, verwendet und gelten anstelle von weißen Streifen.

Geltung der Straßenverkehrsordnung

Die Straßenverkehrsordnung über das Führen von Fahrzeugen gilt auf allen öffentlichen und privaten Plätzen, auf denen allgemeiner Verkehr stattfindet.
Autos dürfen in der Regel nur auf dem Teil der Straße fahren, der für Autos, Motorräder und große Mopeds vorgesehen ist.

Fahranweisungen

Sie müssen die Fahranweisungen von Verkehrszeichen, Verkehrsschildern, Fahrbahnmarkierungen usw. befolgen. Wenn der Verkehr von der Polizei geregelt wird, müssen Sie deren Anweisungen befolgen, auch wenn Verkehrssignale, Verkehrsschilder und Fahrbahnmarkierungen etwas anderes besagen oder wenn dies im Widerspruch zu einer sonst geltenden Verkehrsregel steht.
Anweisungen können auch von anderen Personen erteilt werden, die dazu berechtigt sind, wie z. B. der Home Guard, den Streitkräften, den Rettungsdiensten und dem Zivilschutz in besonderen Situationen.

Sie müssen mit den Anweisungen der Polizei und den Verkehrsschildern sowie mit diesen Schildern vertraut sein:

Keine Einfahrt erlaubt

Fahren in beide Richtungen verboten

Einseitiger Verkehr

Kraftfahrzeuge, Traktoren, motorisierte Geräte und große Mopeds verboten

Die Unterzeichen, die besagen, dass das Hauptzeichen nur für bestimmte Verkehrsarten oder für eine angrenzende Straße gilt

Transport gefährlicher Güter verboten

Verkehrszeichen können auf Orientierungsschildern angegeben werden.

Sicherer und ungehinderter Verkehrsfluss
Sie müssen die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung kennen und wissen, wie Sie auf bestimmte Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen können. Dazu gehört auch, die Bedeutung der Begriffe "Gefahr", "Unannehmlichkeiten" und "unnötige Unannehmlichkeiten" zu verstehen.

Grundlegende Regeln

Wenn Sie im Straßenverkehr unterwegs sind, müssen Sie stets Rücksicht nehmen und die gebotene Sorgfalt walten lassen, um andere nicht zu gefährden, zu belästigen oder zu schädigen, aber auch, um den Verkehr nicht unnötig zu behindern oder zu stören. Sie müssen auch Rücksicht auf diejenigen nehmen, die am Straßenrand wohnen oder sich dort aufhalten. Und wenn Sie auf Kinder, Schulkinder, ältere oder behinderte Menschen treffen, müssen Sie besonders vorsichtig und rücksichtsvoll sein.

Achten Sie bei Temperaturen um den Gefrierpunkt besonders auf Ihre Geschwindigkeit, wenn Sie an feuchten Stellen entlang der Straße, an Böschungen und auf Brücken fahren. Achten Sie auch besonders auf Ihre Geschwindigkeit, wenn Sie auf Straßen unterwegs sind, auf denen zu bestimmten Zeiten viel Traktorverkehr herrscht, was zu Straßenverschmutzung führt.
Und schließlich müssen Sie mit einer angemessen niedrigen Geschwindigkeit fahren.

Gefahr, Unannehmlichkeiten und unbillige Härte

Sie sind "gefährdet", wenn Sie so fahren, dass die Gefahr eines Zusammenstoßes oder eines anderen Unfalls besteht.

Sie sind ein "Ärgernis", wenn Sie so fahren, dass Sie keine unmittelbare Gefahr darstellen, aber einen anderen Verkehrsteilnehmer behindern und ihn zwingen, anzuhalten oder anzuhalten.

Bei bestimmten Fahrmanövern können Sie es nicht immer vermeiden, anderen in die Quere zu kommen, daher müssen Sie darauf achten, dass Sie keine "unnötigen Unannehmlichkeiten" verursachen. Dies kann zum Beispiel beim Anfahren am Straßenrand, beim Spurwechsel oder bei sehr plötzlichen Bremsmanövern der Fall sein.

Bevor Sie umkehren

- Vergewissern Sie sich, dass dies ohne Gefahr oder Unannehmlichkeiten für andere geschehen kann.

Zeichnung

Blinken Sie vor dem Anfahren am Fahrbahnrand, vor dem Abbiegen und vor dem Abbiegen mit Blinkern. Blinken Sie immer, bevor Sie auf Autobahnen den Fahrstreifen wechseln. Das Gleiche gilt für jede andere nicht unerhebliche Änderung der seitlichen Position des Fahrzeugs, auch beim Ein- und Ausfahren auf eine Autobahn. Auf anderen Straßen müssen Sie blinken, wenn es notwendig ist, um den anderen Verkehr zu leiten. Wenn Sie anhalten oder schnell abbremsen, geben Sie ein Signal mit einem Bremslicht. Die Signale müssen rechtzeitig vor dem beabsichtigten Fahrmanöver deutlich sichtbar und unmissverständlich gegeben werden. Nach Beendigung des Fahrmanövers muss die Signalgebung eingestellt werden.

Signalisieren und Benutzen des Lichts außerhalb der Einschaltzeit der Scheinwerfer

Wenn es notwendig ist, andere vor einer Gefahr zu warnen, müssen Sie dies durch Lichthupen oder ein kurzes Signal mit der Hupe tun. Jede andere Verwendung der Hupe ist verboten. Außerhalb der Einschaltzeit des Scheinwerfers müssen Sie das Abblendlicht benutzen. Anstelle des Abblendlichts können Sie auch spezielle Tagfahrleuchten oder Nebelscheinwerfer verwenden.

Freie Fahrt für bestimmte Verkehrsteilnehmer

Halten Sie Kindergruppen unter Aufsicht eines Führers, Kolonnen von Verteidigungs- und Rettungsdiensten, Beerdigungszüge und andere geschlossene Umzüge zurück oder machen Sie ihnen Platz. Halten Sie die Straße rechtzeitig für Einsatzfahrzeuge frei. Halten Sie notfalls an und halten Sie an. Fahren Sie nie so nah an die Unfallstelle heran, dass Sie die Rettungsarbeiten behindern.

Menschen und Waren usw.

Tal
Ein Auto darf weder mit noch ohne Ladung breiter als 2,55 m, länger als 12 m und höher als 4 m sein. Mit Personen, Gepäck oder anderen Gegenständen darf das Gewicht das in der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs angegebene zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten.

Passagiere
Passagiere und Ladung müssen so platziert werden, dass Sie freie Sicht und genügend Platz haben, um das Fahrzeug problemlos zu lenken. Es dürfen sich nicht so viele Personen im Fahrzeug befinden, dass sie sich selbst oder andere gefährden können. Deshalb müssen sie auch einzeln sicher sitzen und einen Sicherheitsgurt benutzen, wenn ein solcher vorhanden ist. Der Sicherheitsgurt kann mit einem Sitzkissen verwendet werden. Die Einstellung der Kopfstütze muss für jeden einzelnen Benutzer individuell angepasst werden.

Für Kinder
- Anstelle des Sicherheitsgurtes können 3- bis 6-jährige Kinder einen Kindersitz oder eine andere zugelassene Sicherheitsausrüstung benutzen, die an die Größe und das Gewicht des Kindes angepasst ist.
- Kinder unter 3 Jahren und unter 135 cm müssen anstelle des Sicherheitsgurtes einen Kindersitz oder eine andere zugelassene Sicherheitsausrüstung benutzen, die an die Größe und das Gewicht des Kindes angepasst ist. Dies gilt jedoch nicht, wenn sie auf dem Rücksitz sitzen und die Rücksitze nicht mit Sicherheitsgurten ausgestattet sind. Es gilt auch nicht, wenn sie auf dem Rücksitz sitzen und die Rücksitze mit Sicherheitsgurten von anderen Kindern unter 3 Jahren mit angepasster Sicherheitsausrüstung belegt sind. Kinder unter 3 Jahren müssen vorrangig einen Sitz mit Sicherheitsgurt (in Verbindung mit einer angepassten Sicherheitsausrüstung) benutzen.
- Es dürfen nicht mehr Fahrgäste befördert werden, als Sitze mit Sicherheitsgurten vorhanden sind.
- Es liegt in Ihrer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass Passagiere unter 15 Jahren Sicherheitsgurte oder andere Sicherheitseinrichtungen benutzen.

Neuwagen müssen an den Sitzen, an denen ein Airbag eingebaut ist (außer am Fahrersitz), ein Schild tragen, das vor rückwärtsgerichteten Kindersitzen warnt. Dies gilt jedoch nicht, wenn sich der Airbag automatisch deaktiviert, wenn der rückwärtsgerichtete Kindersitz eingebaut ist.

Götter

- Die Waren müssen so platziert werden, dass sie die Blinker, Lichter und Nummernschilder nicht verdecken, keinen unnötigen Lärm verursachen, nicht auf die Straße schleifen oder fallen und den Verkehr nicht anderweitig behindern oder gefährden.

- Wenn der Transport von Gütern oder Gepäckstücken im hinteren Teil des Fahrzeugs eine oder mehrere vorgeschriebene Leuchten und Rückstrahler verdeckt, muss ein Lichtbalken an der Rückseite der Güter/Gepäckstücke angebracht werden.

- Waren, die mehr als 1 Meter über die Vorder- oder Rückseite des Fahrzeugs oder mehr als 15 cm über die Seiten hinausragen, müssen mit einem Tuch oder auf andere eindeutige Weise gekennzeichnet werden. Bei gewerblichem Transport müssen die Waren mit einem weißen Zylinder mit einer Höhe von 30 cm und einem Durchmesser von 10 cm gekennzeichnet werden, der mit zwei roten Reflexionsstreifen versehen ist.

- Während der Einschaltzeit der Scheinwerfer müssen vorstehende Güter mit diesem Zylinder sowie einem roten Licht nach hinten und einem weißen Licht nach vorne gekennzeichnet sein, unabhängig davon, ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Transport handelt.

- Wenn Sie etwas auf die Straße fallen lassen oder verschütten, das eine Gefahr für den Verkehr darstellt, muss es sofort entfernt werden. Wenn dies nicht möglich ist, müssen Sie andere durch Schilder oder Ähnliches vor der Gefahr warnen.

- Es ist nicht erlaubt, einen Schlitten, Wagen oder ähnliches hinter einem Auto zu ziehen, ebenso wenig wie eine Person auf Skiern, Schlittschuhen, Rollschuhen oder ähnlichem.

- An ein Auto darf maximal ein Anhänger angehängt werden, und auch nur dann, wenn das Auto dafür zugelassen ist.

- Die Beförderung von gefährlichen Gütern muss nach besonderen Vorschriften durchgeführt werden.

Wenn das Nummernschild des Fahrzeugs verdeckt ist, muss ein drittes Nummernschild vorhanden sein, das so angebracht ist, dass es gut lesbar ist. Verwenden Sie das 3. Nummernschild während der Einschaltzeit der Scheinwerfer,
es muss beleuchtet sein. Das Nummernschild kann an der Lichtleiste befestigt werden.

Im Falle einer Panne, eines Unfalls oder Ähnlichem an einem Ort, an dem das Halten oder Parken verboten ist, müssen Sie das Fahrzeug so schnell wie möglich wegfahren. Auf einer Autobahn müssen Sie das Fahrzeug nach Möglichkeit ganz von der Fahrbahn entfernen. Wenn das Fahrzeug eine Gefahr oder Behinderung für den Verkehr darstellt, müssen Sie sofort das Warndreieck aufstellen, und zwar mindestens 50 Meter vor dem Fahrzeug auf normalen Straßen und mindestens 100 Meter vor dem Fahrzeug auf Autobahnen. Zusätzlich zum Warndreieck muss die Warnblinkanlage des Fahrzeugs benutzt werden.

Motorschaden und Abschleppen

- Bei unerwarteten Staus oder anderen unmittelbaren Gefahren auf Autobahnen und Straßen außerhalb dicht besiedelter Gebiete darf (auf Autobahnen muss) das Warnblinklicht benutzt werden, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Die Verwendung der Warnblinkanlage in anderen Fällen ist verboten.

- Bei einem Motorschaden oder ähnlichem an einem Bahnübergang oder einem anderen schienengleichen Übergang müssen Sie alles tun, um den Fahrer vor der Gefahr zu warnen.

- Das Abschleppen eines Autowracks, eines Traktors oder eines motorisierten Geräts ist legal, wenn es mit einem festen Seil, einer Stangenverbindung oder Ähnlichem erfolgt und der Abstand zwischen den Fahrzeugen nicht mehr als 4 m beträgt. Wenn der Abstand mehr als 2 m beträgt, muss das Seil deutlich gekennzeichnet sein. Das abgeschleppte Fahrzeug muss von einer Person geführt werden, die im Besitz eines Führerscheins für dieses Fahrzeug ist. Es darf nicht schneller als 30 km/h gefahren werden.

- Das Abschleppen ist verboten, wenn die Bremsen oder die Lenkung des abgeschleppten Fahrzeugs nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. In diesem Fall müssen Sie einen zugelassenen Abschleppdienst oder ein ähnliches Unternehmen mit dem Abschleppen beauftragen.

- Das Abschleppen auf Autobahnen und Schnellstraßen muss von einem zugelassenen Unternehmen durchgeführt werden.

Wenn Sie sich in der Nähe einer Unfallstelle befinden, prüfen Sie die Verletzungen und den Zustand der Verletzten. Helfen Sie am Unfallort, so gut Sie können. Wenn Sie die Notrufzentrale anrufen, muss diese wissen, von wo aus Sie anrufen, wo sich der Unfall ereignet hat und ob besondere Gefahren bestehen, z. B. Brandgefahr, eingeklemmte Personen oder Gefahrgut. Sie müssen auch wissen, wie viele Verletzte es gibt und ob sie in Lebensgefahr schweben, d. h. ohne Atmung, ohne Herzschlag oder mit starken Blutungen.

Unfall im Straßenverkehr

Sie können dazu beitragen, einen Unfall zu verhindern. Markieren Sie die Unfallstelle, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht mit den Fahrzeugen, Verletzten, Umstehenden und anderen Personen am Unfallort zusammenstoßen. Falls erforderlich, sollte der Verkehr angehalten oder umgeleitet werden. Entfernen Sie verunfallte Fahrzeuge, die eine Gefahr für den Verkehr darstellen.

Stellen Sie den Motor von verunfallten Fahrzeugen ab und verwenden Sie keine offenen Flammen, wenn Kraftstoff ausgetreten ist.

Nähern Sie sich nicht verunglückten Fahrzeugen, bei denen die Gefahr einer Freisetzung von Gefahrgut besteht. Fahrzeuge, die gefährliche Güter transportieren, sind mit einem orangefarbenen Schild gekennzeichnet.

Wenn Sie den Anblick von Blut oder Verletzten nicht ertragen können, bitten Sie andere Verkehrsteilnehmer um Hilfe.

Wenn Sie einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben, sind Sie besser in der Lage, verletzte Personen zu retten oder das Ausmaß der Verletzung zu minimieren.

Wenn Sie die

- Wenn Sie ein Verkehrszeichen, eine Fahrbahnmarkierung, einen Radweg, eine Signalanlage oder eine andere Verkehrseinrichtung beschädigt haben, müssen Sie diese unverzüglich wieder in Ordnung bringen, unabhängig davon, ob Sie schuld daran waren oder nicht. Ist dies nicht möglich, melden Sie den Vorfall so schnell wie möglich der Polizei und tun Sie alles, was Sie können, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.

- Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, ob mit oder ohne Verschulden, müssen Sie sofort anhalten und den Verletzten helfen. Geben Sie auf Verlangen den Namen und die Adresse aller anderen Unfallbeteiligten an; wenn Sie eine andere Person verletzt haben, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Wenn es Schwerverletzte oder Tote gibt, dürfen Sie die Bedingungen am Unfallort nicht verändern und keine Beweise beseitigen. Fahrzeuge müssen jedoch entfernt werden, wenn sie eine Gefahr für den Verkehr darstellen.

- Wenn fremdes Eigentum beschädigt wird, muss der Verursacher den Geschädigten oder die Polizei benachrichtigen.

Pflicht zur Versicherung
Jeder, der ein Kraftfahrzeug besitzt oder benutzt (ständigen Zugang zu ihm hat), muss eine Haftpflichtversicherung abschließen, um eventuelle Schadensersatzansprüche zu decken. Ohne Haftpflichtversicherung kann ein Auto nicht zugelassen werden, d. h. keine Nummernschilder erhalten.

Überlassung des Fahrzeugs an Dritte
Es ist verboten, Personen, die nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins sind, mit dem Führen eines Fahrzeugs zu beauftragen.

Testen Sie Ihr Wissen

Kat. B - Abschnitte 6.1 - 6.2

Wählen Sie die Fragen aus, die Sie für die richtigen halten.

Wozu dienen gelbe Fahrbahnstreifen?
Wenn der Verkehr von der Polizei geregelt wird, muss man sich dann immer noch an Verkehrszeichen, Schilder usw. halten?
Sie sind ein "Ärgernis", wenn Sie so fahren, dass Sie keine direkte Gefahr darstellen, aber?
Sollten Sie vor oder während des Abbiegens, Abbiegens und Vorabbiegens blinken?
3-6-Jährige können einen Kindersitz oder eine andere Sicherheitsausrüstung anstelle eines Sicherheitsgurtes benutzen, solange?
Müssen Ladungen, die mehr als 1 Meter über die Vorder- oder Rückseite des Fahrzeugs oder mehr als 15 cm über die Seiten hinausragen, gekennzeichnet werden?
Können Sie ein anderes Auto abschleppen, ohne dass ein Fahrer hinter dem Steuer sitzt?