Anhänger
Fahrschule
Theoriebuch
für die Kategorien B+ und BE

Lichter und Reflektoren.

Ein Anhänger darf nur mit vorgeschriebenen oder zugelassenen Lichtern und Rückstrahlern ausgestattet sein. Vorgeschriebene Rückstrahler müssen zugelassen sein.

1. die Vorderansicht des Anhängers.
2. Alle Anhänger müssen mindestens 2 weiße Rückstrahler haben.

Lichter und Reflektoren an der Vorderseite des Anhängers:
Alle Anhänger, unabhängig von ihrer Breite, müssen mit mindestens 2 weißen Frontrückstrahlern ausgestattet sein.

1. Über 1,60 m. 2 weiße Positionslichter.

Zusätzliche Reflektoren: Erlaubt, muss aber symmetrisch angeordnet sein.

Anhänger mit einer Breite von mehr als 1,60 m. Skal være forsynet med mindst 2 fremadrettede hvide positionslygter.

1. Über 2,10 m. 2 weiße Begrenzungsleuchten.

Anhänger mit einer Breite von mehr als 2,10 m: Muss mit mindestens 2 weißen, nach vorn gerichteten Begrenzungsleuchten ausgestattet sein. Die Begrenzungsleuchten müssen unter Berücksichtigung der Bauart des Anhängers so hoch wie möglich angebracht werden. Sie sollen anderen Verkehrsteilnehmern einen Eindruck von der Größe des Anhängers vermitteln. Anhänger können mit zusätzlichen, nach vorn gerichteten Blinkern ausgestattet werden. Sowohl die Positionsleuchten als auch die Begrenzungsleuchten müssen bei Dunkelheit in einer Entfernung von 300 Metern deutlich sichtbar sein. Streuscheiben und Rückstrahler können kombiniert werden.

1. die Rückansicht des Anhängers.
2. Rückleuchten an allen Anhängern.

Lichter und Reflektoren auf der Rückseite: Alle Anhänger, unabhängig von ihrer Breite, müssen mit Rückleuchten und Reflektoren am Heck ausgestattet sein, genau wie bei einem Auto, mit Ausnahme der Form der Reflektoren, die wir wiederholen: Anhänger müssen mit mindestens zwei rot leuchtenden Rückleuchten ausgestattet sein, die aus einer Entfernung von 300 Metern sichtbar sind. Das Nummernschild muss so beleuchtet sein, dass es bei Dunkelheit aus einer Entfernung von 20 Metern lesbar ist. Anhänger müssen außerdem mit mindestens 2 hinteren Bremsleuchten ausgestattet sein, die beim Bremsen hellrot leuchten, sowie mit mindestens 2 hinteren Fahrtrichtungsanzeigern, die gelb blinken und im Sonnenlicht gut sichtbar sind. Schließlich müssen die Anhänger mit 2 nach hinten gerichteten roten Dreiecksreflektoren ausgestattet sein.

1. Anhänger über 2,10 m Länge müssen mit Begrenzungsleuchten ausgestattet sein.

Wenn der Anhänger breiter als 2,10 m ist: Er muss außerdem mit mindestens zwei nach hinten gerichteten Umrissleuchten ausgestattet sein, die rotes Licht mit der gleichen Lichtstärke wie die Schlussleuchten ausstrahlen und die unter Berücksichtigung der Bauart des Anhängers so hoch wie möglich angebracht sein müssen. Umrissleuchten können an den Seiten des Anhängers angebracht werden. Diese Begrenzungsleuchten können als Option am Anhänger angebracht werden, wenn dieser breiter als 1,80 m ist. Es ist zulässig, den Anhänger mit zusätzlichen Blinkern, Leuchten und Rückstrahlern an der Rückseite des Anhängers auszustatten, sofern sie symmetrisch angeordnet sind, wobei zu beachten ist, dass die Leuchten eines Paares die gleiche Farbe und Helligkeit haben müssen. Die Leuchten am Heck des Anhängers können in Gruppen zusammengefasst werden.

§ Lichter und Reflektoren an der Seite:

Alle Anhänger, unabhängig von ihrer Länge, müssen auf beiden Seiten mit gelben Seitenreflektoren ausgestattet sein. Anhänger, die länger als 6 Meter sind, müssen außerdem auf beiden Seiten mit Seitenmarkierungsleuchten ausgestattet sein. Sie müssen zur Seite gerichtet und mit gelbem Licht beleuchtet sein, das aus einer Entfernung von 300 Metern sichtbar ist.

Die vorgeschriebenen gelben Seitenrückstrahler müssen genehmigt, gekennzeichnet und an den Seiten des Anhängers verteilt sein. Seitenrückstrahler können durch gelbe Seitenmarkierungsleuchten ersetzt werden, die aus einer Entfernung von mindestens 300 Metern deutlich sichtbar sind, ohne zu blenden. Neuere Anhänger müssen mit seitlichen Rückstrahlern und, wenn die Länge des Anhängers mehr als 6 m beträgt, auch mit seitlichen Begrenzungsleuchten ausgestattet sein (seitliche Rückstrahler und seitliche Begrenzungsleuchten können kombiniert werden). Die Anhängevorrichtung muss in die Länge des Fahrzeugs eingerechnet werden.

§ Hilfslicht (oder "Zusatzlicht"):

Die Anhänger können auch mit Zusatzscheinwerfern ausgestattet werden, je nach den Bedürfnissen des Benutzers: 1 oder 2 Arbeitsscheinwerfer zur Ausleuchtung einer Baustelle, z. B. einer Ausgrabung.

  • Suchscheinwerfer, d. h. ein schwenkbarer Scheinwerfer, der kurzzeitig einen Straßennamen, eine Hausnummer usw. beleuchtet (meist auf Polizei- und Rettungsfahrzeugen zu sehen).
  • 1 oder 2 Nebelschlussleuchten für das Fahren bei dichtem Nebel oder anderen stark sichtbaren ungünstigen Witterungsverhältnissen.
  • 1 oder 2 Rückleuchten, die dazu bestimmt sind, die Fahrbahn hinter der Fahrzeugkombination beim Rückwärtsfahren in der Dunkelheit zu beleuchten. Die Rückleuchten dürfen sich nur einschalten lassen, wenn sich das Fahrzeug im Rückwärtsgang befindet.

Erinnern Sie sich an dass Zusatzscheinwerfer nur für den speziellen Zweck verwendet werden dürfen, für den sie bestimmt sind.

Lichter usw.

Überprüfen Sie regelmäßig die folgenden Bedingungen für Lichter und Reflektoren:

  • Dass alle Lichter leuchten können.
  • dass die Bremslichter deutlich heller sind als die Rücklichter.
  • Die Anzeigen müssen im Sonnenlicht gut sichtbar sein.
  • Diese Nummernschildleuchten haben ein weißes Licht, das das hintere Nummernschild so beleuchten kann, dass es aus mindestens 20 Metern Entfernung deutlich zu lesen ist.
  • dass die Lampen eines Lampenpaares die gleiche Farbe und Helligkeit haben.
  • Die nach hinten gerichteten Reflektoren sind dreieckig und mit der Spitze nach oben gerichtet.
  • Seitenreflektoren/Seitenmarkierungsleuchten sind auf beiden Seiten des Anhängers angebracht.
  • Stellen Sie sicher, dass Linsen und Reflektoren intakt und sauber sind.

Erkennen Sie die Zeichen des Scheiterns:
Nicht oder falsch funktionierende Lichter können durch einen Fehler in der elektrischen Verbindung zwischen Fahrzeug und Anhänger verursacht werden, z. B. durch eine schlechte Verbindung.

Wenn die Anzeigen deutlich schneller als gewöhnlich blinken, ist dies in der Regel ein Zeichen dafür, dass eine oder mehrere Anzeigen nicht funktionieren.

Für die Blindkupplung muss die elektrische Anlage ein 12-Volt-System sein und die Stromübertragung vom Auto zum Anhänger muss über einen 7- oder 13-poligen Standardstecker erfolgen (mit einem Steckadapter können Sie "umgestalten"). Das Kabel muss so verlegt werden, dass es sich nicht abnutzt, einklemmt oder auf der Fahrbahn schleift.

Spiegel:

Das Zugfahrzeug muss auf der linken Seite mit einem Außenspiegel ausgestattet sein. Der Spiegel muss eine reflektierende Fläche von mindestens 70 cm2 bei einem flachen Spiegel und mindestens 50 cm2 bei einem konvexen Spiegel haben. Konvex bedeutet, dass die Spiegelfläche nach außen gewölbt ist und einen größeren Winkel zur Seite hin reflektiert. Ein Nachteil ist allerdings, dass das Motiv im Spiegel etwas verkleinert erscheint und es ein wenig Übung braucht, um sich an diese "optische Täuschung" zu gewöhnen. Wenn der Anhänger oder seine Ladung die Sicht nach hinten im Innenrückspiegel (Rückspiegel) einschränkt, muss das Fahrzeug zusätzlich mit einem ähnlich großen Außenspiegel auf der rechten Seite ausgestattet sein.

Die Spiegel müssen außerdem so groß, so geformt und so angebracht sein, dass sich der Fahrer allein mit ihnen ausreichend nach hinten entlang der Seiten der Fahrzeugkombination orientieren kann.

Testen Sie Ihr Wissen

Kat. B+ und BE - Abschnitt 4

Wählen Sie die Fragen aus, die Sie für die richtigen halten.

Mit wie vielen Reflektoren sollten alle Anhänger, unabhängig von ihrer Breite, ausgestattet sein?
Aus welcher Entfernung müssen Positions- und Begrenzungsleuchten eines Anhängers mit einer Breite von mehr als 2,10 m deutlich sichtbar sein?
Sind Rückstrahler auf jeder Seite eines Anhängers erforderlich, unabhängig von seiner Länge?
Was bedeutet es, dass ein Spiegel "konvex" ist?