Traktor
Fahrschule
Theoriebuch
für Traktor

Abschnitt 1

Definitionen und mehr.

Wellendruck: Der Druck, der von den Rädern einer Achse auf die Straße übertragen wird.

Unheimliche Krabbeltiere: Eine spezielle Fahrbahn, die für den langsamen Verkehr ausgeschildert ist.

Licht-Einschaltzeiten: Die Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang oder eine andere Zeit, in der aufgrund von Dunkelheit, Nebel, Dunst, Regen oder ähnlichen schlechten Sicht- oder Lichtverhältnissen die Verwendung der Fahrzeugleuchten erforderlich ist, um entweder das Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar zu machen oder dem Fahrer ausreichende Sicht zu verschaffen.

Motorisiertes Fahrzeug: Ein Fahrzeug, das mit einem Motor für den Antrieb ausgestattet ist. Motorisierte Fahrzeuge werden in Kraftfahrzeuge, Traktoren, motorisierte Werkzeuge und Mopeds unterteilt.

Motorisiertes Fahrzeug: Ein motorisiertes Fahrzeug, das in erster Linie für die unabhängige Beförderung von Personen oder Gütern ausgelegt ist. Ein motorisiertes Fahrzeug, das für andere Zwecke ausgelegt ist, aber so gebaut ist oder ohne wesentliche bauliche Veränderungen so verändert werden kann, dass es eine Geschwindigkeit von mehr als 40 km/h erreicht, gilt ebenfalls als Kraftfahrzeug und wird in Autos und Motorräder unterteilt.

Elektrowerkzeug: Ein motorgetriebenes Fahrzeug, das in erster Linie als Arbeitsgerät konzipiert ist und für eine Höchstgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometern gebaut wurde und nur mit erheblichen baulichen Veränderungen auf eine höhere Geschwindigkeit umgestellt werden kann. Ein motorisiertes Fahrzeug, das von einem Fußgänger gefahren werden soll, gilt als Motorgerät.

Autobahn und Schnellstraße: Eine Straße, die dem Kraftfahrzeugverkehr vorbehalten ist und mit Verkehrszeichen als Autobahn oder Schnellstraße gekennzeichnet ist.

Parken: Jedes Abstellen eines Fahrzeugs mit oder ohne Fahrer. Das Anhalten für weniger als 3 Minuten, das Anhalten zum Ein- oder Aussteigen und das Be- oder Entladen von Waren gelten jedoch nicht als Parken.

Anhänger: Ein Fahrzeug, das dafür ausgelegt ist, von einem anderen Fahrzeug gezogen zu werden. Bei Anhängern unterscheidet man zwischen Anhängern, Sattelanhängern und gezogenen Arbeitsgeräten.

Werkzeug zum Anbringen: Anhänger außer Anhängern und Sattelanhängern. Der Wohnwagen gilt als Anhängegerät.

Anhänger: Anhänger, die in erster Linie für die Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt sind, mit Ausnahme von Sattelanhängern.

Sattelauflieger: Ein Anhänger, der hauptsächlich zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt ist und der so an das Zugfahrzeug angekuppelt ist, dass das Fahrzeug oder seine Ladung teilweise auf dem Zugfahrzeug ruht.

Tatsächliches Bruttogewicht des Fahrzeugs: Das momentane Gewicht des Fahrzeugs mit Betriebsausrüstung, Fahrer und Ladung.

Zulässiges Gesamtgewicht: Das höchstzulässige Gewicht des Fahrzeugs mit Betriebsausrüstung, Fahrer und Ladung zum Zeitpunkt der Zulassung oder Genehmigung.

Verkehrsteilnehmer: Jeder, der auf der Straße unterwegs ist oder sich in einem Fahrzeug auf der Straße befindet.

Traktor: Ein Kraftfahrzeug, das hauptsächlich dazu bestimmt ist, ein anderes Fahrzeug oder Gerät zu ziehen, und das für eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h ausgelegt ist und nur mit erheblichen baulichen Veränderungen auf eine höhere Geschwindigkeit gebracht werden kann. Eine Zugmaschine oder ein motorisiertes Arbeitsgerät kann zwar 40 km/h fahren, darf aber im Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung nicht schneller als 30 km/h fahren usw., wenn es mit "Tempo 40" zugelassen ist. Dies bedeutet, dass die Fahrzeuge mit der "Tempo 40"-Zulassung zugelassen sind. Bei einer Zugmaschine mit Anhänger oder einem motorisierten Gerät mit Anhänger müssen alle Teile der Fahrzeugkombination von einem Prüfunternehmen mit "Tempo 40" zugelassen oder mit der Genehmigung eingetragen sein.

Stärker bebautes Gebiet: Gebiet, dessen Grenzen durch besondere Beschilderung gekennzeichnet sind.

Straße: Straße, Weg, Radweg, Bürgersteig, Gehweg, Platz, Brücke, Tunnel, Durchgang, Pfad oder ähnliches, ob öffentlich oder privat.

Straßenkreuzungen: Straßenkreuzung, Straßeneinmündung und Straßeneinmündung.

Fahrbahn: Jede der Fahrspuren, in die die Fahrbahn unterteilt werden kann und von denen jede breit genug ist, um von mehreren vierrädrigen Fahrzeugen genutzt zu werden.

Tempo 40.

1. roter Rand.
2. Schwarze Zahlen.
3. Weißer Hintergrund, der nicht aus reflektierendem Material bestehen darf.

Traktoren:
Es gibt drei Gruppen von Traktoren:

  1. Zugmaschinen, die registriert oder zugelassen werden können (ohne Nummernschild).
  2. Zugmaschinen, die zugelassen werden müssen.
  3. Traktoren müssen registriert werden.

Registrierung und Genehmigung

Traktoren, die von der Zulassungspflicht befreit sind
Traktoren, die überwiegend im Gelände als Zugmaschine oder als Antrieb für Arbeitsgeräte eingesetzt werden, müssen nicht zugelassen werden, wenn sie nur auf der Straße eingesetzt werden:

- Für den Selbsttransport zum und vom Arbeitsplatz und zur Werkstatt.
- Als Traktorfahrer zur und von der Baustelle und als Reparateur von Arbeitsgeräten.
- Als Zugmaschine zum und vom Einsatzort und als Reparateur für leere Anhänger oder Anhänger mit Anbaugeräten, die mit der Funktion der Zugmaschine zusammenhängen.
- Für Probefahrten oder ähnliche zeitlich begrenzte Fahrten nach polizeilicher Genehmigung.

Traktoren, die nur für Arbeiten auf Straßen in Bereichen eingesetzt werden, die durch Schranken oder Markierungen sicher abgegrenzt sind, oder die für Reinigungsarbeiten, Schneeräumung und ähnliches verwendet werden, müssen nicht angemeldet werden.

Zu registrierende Traktoren
Zugmaschinen, die zugelassen sind, können für dieselben Zwecke eingesetzt werden wie Zugmaschinen, die keine Zulassung oder Registrierung benötigen, sowie für den allgemeinen Güterverkehr. Wenn Sie für andere im Straßenverkehr fahren, kann ein Führerschein für Transportunternehmen erforderlich sein. Es muss sowohl vorne als auch hinten ein Nummernschild angebracht sein.

Zugelassene Traktoren
Eine zugelassene Zugmaschine erkennt man an einem weißen Nummernschild mit rotem Rand an der Vorderseite der Zugmaschine. Bei älteren Nummernschildern kann der Rand jedoch auch schwarz sein. Er darf nur dem Eigentümer oder Nutzer eines landwirtschaftlichen, gärtnerischen oder forstwirtschaftlichen Grundstücks gehören und kann für folgende Transporte verwendet werden, wenn er zugelassen ist:

- Die Beförderung von Erzeugnissen, die aus einem landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder forstwirtschaftlichen Betrieb stammen oder zur Verwendung in einem solchen Betrieb bestimmt sind, zu und von einem solchen Grundstück und zwischen Teilen dieses Grundstücks.

Die Zugmaschine darf jedoch nicht für die gleichzeitige Beförderung von Erzeugnissen mehrerer Unternehmen verwendet werden, es sei denn, deren Eigentümer oder Benutzer sind alle Miteigentümer der Zugmaschine. Eine zugelassene Zugmaschine kann immer als zulassungsfreie Zugmaschine verwendet werden.

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Kat. TM - Abschnitt 1

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Wann ist eine Zugmaschine von der Zulassungspflicht befreit?
Gilt ein Fußgänger auch als Verkehrsteilnehmer, wenn er auf der Straße geht?
Ist ein Wohnwagen ein Anhänger oder ein Sattelauflieger?
Was ist ein Kriechweg?