Traktor
Fahrschule
Theoriebuch
für Traktor

Abschnitt 6.

Anhalten und Parken.

Parken.

Als Parken gilt jedes Abstellen eines Fahrzeugs mit oder ohne Fahrer. Das Halten für weniger als 3 Minuten, das Halten zum Ein- und Aussteigen und das Be- und Entladen von Waren gelten jedoch nicht als Parken.

1. Anhalten verboten - 2. Parken verboten. - 3. Parken verboten.

Anhalten und Parken.

Das Halten oder Parken darf nicht an einem Ort oder auf eine Weise erfolgen, die den Verkehr gefährdet oder behindert.

Das Halten und Parken ist nur auf der rechten Straßenseite in Fahrtrichtung erlaubt. Auf weniger stark befahrenen Straßen und Straßen mit Einbahnverkehr kann jedoch auf der linken Seite gehalten oder geparkt werden.

Beim Halten oder Parken muss das Fahrzeug in Längsrichtung der Straße am äußeren Rand der Fahrbahn oder, wenn möglich, außerhalb der Fahrbahn stehen.

Wenn Sie auf einem Parkplatz halten oder parken, der außerhalb dicht bebauter Gebiete unmittelbar an die Straße angrenzt, müssen Sie, soweit möglich, den in Fahrtrichtung rechts gelegenen Parkplatz benutzen.

Auf Rad-, Fuß- und Gehwegen, Mittelstreifen, Rampen und dergleichen ist das Halten und Parken nicht gestattet.

Halten oder parken Sie nicht:

- An Fußgängerüberwegen oder Ausfahrten von Radwegen nicht näher als 5 Meter vor ihnen.

- An Kreuzungen oder innerhalb von 10 Metern vom Rand der herannahenden Fahrbahn oder, wenn Fahrbahn und Radweg ineinander übergehen, vom nächstgelegenen Rand des Radwegs. (In einer Parkbucht ist immer erlaubt).

- An einem Bahnübergang oder einem anderen schienengleichen Übergang.

- So ist die Tafel oder das Signal abgedeckt.

- Auf einer Autobahnbrücke, einem Viadukt oder einem Tunnel.

- Auf oder in der Nähe von unübersichtlichen Bergkuppen oder Straßenkurven.

- Näher als 5 m vom Beginn der Absperrungslinien an einen Bereitstellungsraum heranfahren.

- Neben einer Sperrlinie, wenn der Abstand zwischen dem Fahrzeug und der Linie weniger als 3 Meter beträgt.

- In einem Kriechkeller.

- An einem gekennzeichneten Taxistand.

- An einer gekennzeichneten Bushaltestelle, nicht näher als 12 Meter auf jeder Seite des Schildes.

Parken ist nicht erlaubt:

- Näher als 30 Meter von einem Bahnübergang entfernt.

- In der Nähe von Ein- und Ausgängen zu und von Grundstücken oder Toren.

- Auf der Fahrbahn, auf Hauptstraßen außerhalb dicht besiedelter Gebiete.

- neben einem anderen Fahrzeug, das am Fahrbahnrand geparkt ist, ausgenommen zweirädrige Fahrräder, Mopeds oder Motorräder ohne Beiwagen, oder so, dass der Zugang zu dem anderen Fahrzeug behindert wird oder dass das andere Fahrzeug nicht von der Stelle gefahren werden kann.

Wenn Sie das Fahrzeug verlassen.

Vergewissern Sie sich beim Verlassen Ihres Fahrzeugs, dass es nicht von selbst anspringen kann. Dies kann durch Abbremsen mit der Feststellbremse oder durch Einlegen des Gangs geschehen. Ein Traktor mit Dieselmotor sollte nie mit eingelegtem Gang abgestellt werden, da der Motor anspringen kann, wenn der Traktor geschoben wird. Außerdem müssen Sie dafür sorgen, dass das Fahrzeug nicht unbefugt von anderen benutzt werden kann. Vorgeschriebene Diebstahlsicherungen (z. B. Lenkradsperre) müssen aktiviert sein.

Wenn es notwendig ist, um eine Gefahr zu vermeiden oder abzuwenden, müssen Sie akustische oder optische Signale verwenden, um die anderen Verkehrsteilnehmer auf die Gefahr aufmerksam zu machen.
Verwenden Sie während des Einschaltens der Scheinwerfer ein Lichtsignal (beim Blinken des Fern- oder Abblendlichts) anstelle eines akustischen Signals, es sei denn, es besteht unmittelbare Gefahr.
Die Verwendung des Horns in anderen Fällen ist verboten.

Verwendung von Blinkern.

Die Fahrer müssen blinken, bevor sie vom Fahrbahnrand losfahren und bevor sie abbiegen oder ausweichen. Bei einem Fahrspurwechsel oder einer anderen nicht unerheblichen Veränderung der seitlichen Position des Fahrzeugs muss der Fahrer ein Signal geben, wenn dies zur Führung des übrigen Verkehrs erforderlich ist. Dies gilt auch vor dem Anhalten am Fahrbahnrand.

Notfall-Blitz.

Die Blinkleuchten einer Zugmaschine können als Warnblinkleuchten ausgeführt sein, die so funktionieren, dass alle Blinkleuchten gleichzeitig funktionieren. Die Warnblinkanlage muss an eine Blinkleuchte angeschlossen werden.

Verwendung der Warnblinkanlage.

Eine Zugmaschine, die wegen eines Verkehrsunfalls oder einer Panne so auf der Fahrbahn steht, dass sie den Verkehr gefährdet oder behindert, darf mit Warnblinklicht ein Warnsignal geben. Jede andere Verwendung der Warnblinkanlage ist verboten. Bitte beachten Sie, dass die Kennzeichnung mit Warnblinklicht Sie nicht von der Kennzeichnung mit einem Warndreieck befreit.

Testen Sie Ihr Wissen

Kat. TM - Abschnitt 6

Wählen Sie die Fragen aus, die Sie für die richtigen halten.

Gilt das Be- und Entladen als Parken oder Anhalten?
Darf man 8 Meter vor einer Kreuzung anhalten oder parken?
Müssen Sie 40 Meter vor einem Bahnübergang parken?
Brauchen Sie Blinker, wenn Sie vom Fahrbahnrand aus starten?