große Autos
Fahrschule
Theoriebuch
für die Kategorie C - D - C/E - D/E

Große Autos und Lastkraftwagen

9. Breite, Länge, Höhe und Gewicht des Fahrzeugs.

Bevor Sie das Fahrzeug mit Gütern oder Personen beladen, sollten Sie die folgenden gesetzlichen Bestimmungen beachten:

Fahrzeugbreite

Ein Fahrzeug mit oder ohne Ladung darf nicht breiter als 2,55 m sein; Kühlfahrzeuge mit Kühlboxen, die schwere Seitenwände haben, dürfen jedoch 2,60 m breit sein. Die Breite wird über die Teile gemessen, die am weitesten nach jeder Seite reichen, mit Ausnahme von z. B. Seitenspiegeln und Seitenblinkern usw. Wenn Sie ein breites Fahrzeug oder eine breite Ladung auf einer schmalen Straße fahren, müssen Sie besonders auf den anderen Verkehr achten, sich so weit wie möglich rechts halten und gegebenenfalls anhalten, um andere passieren zu lassen.

Länge des Fahrzeugs

Ein Auto, mit oder ohne Ladung, darf nicht länger als 12 Meter sein. Ein BUS darf eine Länge von bis zu 13,5 Metern haben. Dreiachsige Busse dürfen eine Länge von bis zu 15 Metern haben. Gelenkbusse 18,75 Meter. Die Länge wird an den Teilen gemessen, die am weitesten nach vorne und hinten reichen. Ausgenommen sind z. B. Kupplungseinrichtungen. Beim Fahren mit Lasten, die mehr als 2 Meter über die Fahrzeugfront hinausragen, muss der Fahrer einen Helfer haben, der aus dem Fahrzeug aussteigen und den Fahrer einweisen sowie andere Verkehrsteilnehmer an Kreuzungen, Bahnübergängen und ähnlich schwierigen Stellen warnen kann.

Höhe des Fahrzeugs

Ein Auto, ob mit oder ohne Ladung, darf nicht höher als 4,10 Meter sein. Die Höhe wird von der Fahrbahn bis zum höchsten Punkt des Fahrzeugs gemessen. Ausgenommen sind z. B. Antennen. Auch wenn die Höhe des Fahrzeugs weniger als 4 Meter beträgt, müssen Sie darauf achten, dass Sie ohne Gefahr oder Unannehmlichkeiten unter Brücken, Leitungen und dergleichen hindurchfahren können. Eis, Nebel oder Regen können dazu führen, dass Drähte und andere Dekorationen tief hängen.

Gewicht des Fahrzeugs

Bei der Beladung eines Fahrzeugs dürfen das zulässige Gesamtgewicht und die Achslast nicht überschritten werden; daher ist es notwendig, Folgendes zu wissen:

Wellendruck

Die Achslast des Fahrzeugs ist der Druck, der von den Rädern dieser Achse oder dieses Drehgestells auf die Straße übertragen wird. Die maximal zulässige Achslast beträgt in der Regel 10 Tonnen für eine einzelne Achse.
Autos im internationalen Verkehr dürfen eine zulässige Antriebsachslast von bis zu 11,5 Tonnen haben, wenn die Antriebsachse mit Zwillingsrädern und straßengerechter Federung ausgestattet ist. Das Gesamtgewicht eines Fahrzeugs darf die Summe der für das Fahrzeug zulässigen Achslasten nicht überschreiten. Für den internationalen Verkehr zugelassene Fahrzeuge müssen die nationalen Gewichtsbeschränkungen einhalten, wenn sie nur im nationalen Verkehr eingesetzt werden.

Zulässiges Gesamtgewicht

Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs ist das höchstzulässige Gewicht des Fahrzeugs mit Betriebsausrüstung, Fahrer und Ladung zum Zeitpunkt der Zulassung. Das zulässige Gesamtgewicht, die Achslast und die Beladung des Fahrzeugs sind in der Zulassungsbescheinigung angegeben.

Tatsächliches Bruttogewicht des Fahrzeugs

Das momentane Gewicht des Fahrzeugs mit Betriebsausrüstung, Fahrer und Ladung. Dieses Gewicht ist z. B. wichtig für das Ankuppeln ohne Sichtkontakt und für einige Verkehrszeichen, die das Fahren mit Fahrzeugen über einem bestimmten tatsächlichen Gewicht verbieten.

Inschriften

Die Fahrzeuge müssen auf beiden Seiten mit einer Aufschrift versehen sein, die das höchstzulässige Gesamtgewicht (T) und die höchstzulässige Ladung (L) angibt. Die Ladung umfasst das Gewicht von Fahrer, Fahrgästen, Kraftstoff, Öl, Wasser und Werkzeug.

T 18000
L 10000

oder anstelle von L (Ladung) kann NL (Nutzlast) eingegeben werden. Bei Neufahrzeugen wird ein neuer Begriff (Leergewicht) verwendet, d. h. das Leergewicht des Fahrzeugs einschließlich des Gewichts des Fahrers (75 kg), von Öl, Wasser und Kraftstoff.

T 18000
NL 9400

Sonstige gesetzliche Bestimmungen:

Das Gesamtgewicht eines Fahrzeugs darf die folgende Grenze nicht überschreiten:

  • Wagen mit 2 Achsen: 18 Tonnen.
  • Wagen mit 3 Achsen: 24 Tonnen, aber bis zu 26 Tonnen im internationalen Verkehr.
  • Wagen mit 4 oder mehr Achsen: 29,5 Tonnen oder, wenn besondere Anforderungen erfüllt sind, 32 Tonnen.
  • Ledbus 3 Achsen: 28 Tonnen.
  • Ledbus 4 Achsen: 34 Tonnen.

Dispensationen:

Die Polizei kann die Überschreitung der Höchstgrenzen für Breite, Länge und Höhe von Fahrzeugen genehmigen, wenn es schwierig ist, die Waren auf andere Weise zu transportieren. Die schriftliche Genehmigung der Polizei muss während der Fahrt mitgeführt werden. Die Genehmigung kann genauere Bedingungen für den Transport enthalten, z. B. Zeit, Route und Polizeibegleitung.

Blockwagen

Einen beladenen Sattelschlepper dürfen Sie nur mit einer polizeilichen Genehmigung fahren. Der Führerschein muss während des Transports mitgeführt werden. Das Gleiche gilt für das Fahren mit einem Mobilkran.

Menschen und Güter

Gesetzliche Vorschriften für die Positionierung von Personen und Waren und die Kennzeichnung von Waren zu beachten:

Personen und Güter müssen so platziert werden, dass der Fahrer freie Sicht und ausreichende Möglichkeiten hat, die Bedienelemente, Instrumente und Spiegel des Fahrzeugs zu benutzen. Die eingebauten Sicherheitsgurte müssen verwendet werden. Im Lkw dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als Sitze mit Sicherheitsgurten vorhanden sind. Dies gilt nicht für ältere Lastkraftwagen, in denen keine Sicherheitsgurte vorhanden sind. Die Gurtanlegepflicht gilt nicht beim Rückwärtsfahren oder beim Befahren eines Parkplatzes, einer Tankstelle, eines Werkstattbereichs oder unter ähnlichen Bedingungen.

Güter dürfen weder Blinker, Lichter und Nummernschilder verdecken, unnötigen Lärm verursachen, Rauch oder Staub in störendem Ausmaß aufwirbeln, auf die Straße schleifen oder fallen oder den Verkehr anderweitig behindern oder gefährden. Wenn etwas auf die Straße fällt oder verschüttet wird und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden können, muss es sofort entfernt werden. Ist dies nicht möglich, warnen Sie andere so gut wie möglich, z. B. durch Anhalten des Fahrzeugs und Einschalten der Warnblinkanlage, bis Hilfe gerufen wird. Bei Verlust oder Verschütten von Gefahrstoffen sind die in den schriftlichen Anweisungen genannten Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.

Tiertransport

Der Transport von Tieren unterliegt besonderen Vorschriften für die Gestaltung des Lastwagens. Sie müssen so transportiert werden, dass sie nicht unnötig leiden müssen. Sie müssen ausreichend Platz und Belüftung sowie Schutz vor Wind, Kälte, Regen und Sonne haben. Für die Durchführung des Transports gelten besondere Bestimmungen. Lastkraftwagen, die für den Transport von Großtieren eingesetzt werden sollen, müssen von einem Kontrollunternehmen für den Tiertransport zugelassen sein.

Platzierung und Transport von Waren

Für eine sichere Platzierung und einen sicheren Transport müssen einige allgemeine Richtlinien für den Transport von Gütern beachtet werden:

Bei der Beladung mit verschiedenen Arten von Gütern gilt die allgemeine Regel, dass die schwersten Güter am unteren Ende der Ladefläche und so nah wie möglich an der Mittellinie der Ladefläche platziert werden sollten. Außerdem sollten die Güter bis zur Fahrzeugfront geladen werden, es sei denn, dies führt zu einem übermäßigen Druck auf die Vorderachse. In diesem Fall ist die Ladung in der Mitte der Ladung, d. h. etwas vor der Hinterachse, zu platzieren und durch Absteifungen bis zum vorderen Ende zu sichern. In jedem Fall muss jedoch sichergestellt sein, dass mindestens 20% des tatsächlichen Gesamtgewichts auf den Lenkachsen ruhen. Für eine sichere Verladung ist auf das Gewicht der Ware, ihre Robustheit und Formstabilität gegenüber Temperaturschwankungen sowie die Festigkeit und Feuchtigkeitsbeständigkeit der Verpackung zu achten. So sollten beispielsweise Holzlatten auf glatten oder feuchten Untergründen verlegt werden, damit die Ware während des Transports nicht verrutscht oder durch Feuchtigkeit beeinträchtigt wird. Waren, die unter die Kategorie der gefährlichen Stoffe fallen, müssen gemäß den internationalen Vorschriften gekennzeichnet und nach besonderen Regeln gestaut werden. Beladene Fahrzeuge müssen durch Anziehen der Feststellbremse gesichert werden. Darüber hinaus müssen die Räder des Fahrzeugs mit Klötzen oder Keilen und Zurrmitteln gesichert werden. Fässer, Tonnen und ähnliche rollende Güter sind möglichst aufrecht zu verladen und ansonsten mit Blöcken oder Keilen und Zurrmitteln gegen Wegrollen und Verrutschen nach vorne zu sichern. Absteifungen sind erforderlich, wenn die Vorder-, Seiten- und Hinterreifen dem Druck der Ladung beim Verschieben während der Fahrt nicht standhalten.

(Tippen/Klicken Sie auf die Bilder, um sie in voller Größe zu sehen).

Stückgut ist in der Regel gegen Verrutschen zu sichern, z. B. mit Haken oder Gurten und durch Ausfüllen von Zwischenräumen, Schutzpolstern, Wellpappe, Decken oder Ähnlichem.
Steine, Schotter usw. müssen während des Transports gegen Herabfallen gesichert werden. (Wenn das Material staubig/rauchig/verschmutzend ist, muss es mit einer Plane abgedeckt werden).

Planen können nicht zum Sichern oder Verzurren verwendet werden, sondern dienen nur dem Schutz vor Wind und Wetter. Das Festbinden der Plane muss so erfolgen, dass der Wind verhindert, dass sich die Plane aufbläht, löst oder für andere Verkehrsteilnehmer zum Flattern bringt.

Hohe palettierte Güter sollten so geladen werden, dass sie von beiden Seiten leicht nach innen zur Mitte hin geneigt sind.

Sie sollten die folgenden Bedingungen überprüfen:

  • dass jede Plane festgespannt ist.
  • Alle Lasten sind sicher positioniert und befestigt.

Kennzeichnung von Waren

  • Waren, die mehr als 1 Meter über die Vorder- und Rückseite des Fahrzeugs oder mehr als 15 cm über die Seite des Fahrzeugs hinausragen, müssen gekennzeichnet werden.
  • Die Waren sind mit einem weißen Zylinder mit mindestens zwei roten reflektierenden Streifen gekennzeichnet. Der Zylinder muss mindestens 30 cm hoch sein und einen Durchmesser von mindestens 10 cm haben.
  • Für den nichtgewerblichen Güterverkehr außerhalb der Einschaltzeit der Scheinwerfer kann die Markierung jedoch mit einem hellen Tuch oder ähnlichem erfolgen. Typischerweise private Busse und kleine Lastkraftwagen.
  • Darüber hinaus müssen alle Fahrzeuge während der Scheinwerferbeleuchtung mit roten Heckleuchten und weißen Frontleuchten gekennzeichnet sein, die aus einer Entfernung von mindestens 300 Metern deutlich sichtbar sind.
  • Die Kennzeichnung muss an dem Teil der Ware angebracht werden, der am weitesten über das Fahrzeug hinausragt, und zwar so niedrig wie möglich, jedoch nicht niedriger als 35 cm. Die Kennzeichnung muss außerdem so angebracht werden, dass sie für den Fahrer ausreichend sichtbar ist und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet.

(Tippen/Klicken Sie auf die Bilder, um sie in voller Größe zu sehen).

Testen Sie Ihr Wissen

Kat. C - D - C/E - D/E - D/E - Abschnitt 9

Wählen Sie die Fragen aus, die Sie für die richtigen halten.

Ein Auto mit oder ohne Ladung darf nicht breiter als 2,55 m sein; Kühlfahrzeuge mit Kühlboxen, die schwere Seitenwände haben, dürfen jedoch breiter als 2,55 m sein.
Ein Auto, mit oder ohne Ladung, darf nicht länger sein als ?
Ein Auto, ob mit oder ohne Ladung, darf nicht höher sein als?
Wie hoch ist die maximal zulässige Achslast für eine einzelne Achse?
Wie viele Tonnen darf ein Auto mit zwei Achsen nicht überschreiten?
Wie viele Tonnen darf ein Gelenkbus mit drei Achsen nicht überschreiten?
Wo gilt die Gurtanlegepflicht nicht?
In jedem Fall muss jedoch sichergestellt sein, dass zumindest der Anteil des tatsächlichen Gesamtgewichts auf den Lenkachsen ruht.